Das Übergangssystem für die Parlamentarische Demokratie
Mit obiger Arbeitsweise können Abstimmungen nach
Artikel 20 GG
verwirklicht werden.
Die basisdemokratischen Prinzipien sollen für eine zunehmende
Selbstorganisation der Bevölkerung genutzt werden.
Handbuch für basisdemokratisches Handeln
In den Kommunen werden die Basisdemokraten damit anfangen,
Mandatsträger für die Wahl in die Stadtparlamente aufzustellen.
Sind sie erstmals in den Kommunalen Parlamenten vertreten,
beginnt die Einflussnahme auf die Parlamentarische Demokratie.
Jeder Antrag, der im Kommunalen Parlament abgestimmt werden soll,
kann vor der Abstimmung auf dem Platz vor dem Rathaus der
Bevölkerung vorgetragen werden.
Hiernach soll die Bevölkerung zum Antrag abstimmen.
Anschließend werden die Vertreter der Basisdemokraten
im jeweiligen Parlament
entsprechend dem Abstimmungsergebnis der Bevölkerung
im Parlament abstimmen.
Hierbei wird das Verhältnis der abgegebenen Ja- und
Nein-Stimmen der Bevölkerung eingehalten.
Diese Selbstverpflichtung der Basisdemokraten gilt für
alle parlamentarische Ebenen.
Öffentliche Abstimmungen soll es auch auf
Landes-,Bundes- und EU-Ebene geben.
Es soll ein Internetprogramm geschrieben werden.
Es unterstützt Abstimmungen, die über den Abstimmungsradius
einer Ortsgruppe hinausreichen.
Alle Abstimmungen der Bevölkerung werden
öffentlich in den Ortsgruppen durchgeführt.
Im Internetprogramm veröffentlichen alle
Ortsgruppen ihre Abstimmungsergebnisse,
geordnet nach Abstimmungsantrag, mit allen Ja- und Nein-Stimmen und Enthaltungen.
Diese Veröffentlichung dient der Kontrolle durch die Bevölkerung.
Denn diese war bei der jeweiligen Abstimmung in ihrer Ortsgruppe anwesend und
überprüft die Veröffentlichungen.
Aufgabe des Abstimmungsprogramms ist das
Zusammenzählen der Ortsgruppenergebnisse.
Dies erfolgt für jeden einzelnen Antrag und für
jede Abstimmungsebene.
Dies muss für die Bevölkerung nachvollziehbar erfolgen.
Für jede Abstimmung besäße dies in etwa das Aussehen eines
Excel-Sheets, auf dem die Abstimmungsergebnisse jeder
Ortsgruppe aufgelistet und am Ende zusammengezählt werden.
Das Ergebnis ist der Abstimmungsauftrag für
Mandatsträgern der Basisdemokraten.
Dieser erfolgt für jeden einzelnen Antrag für jede parlamentarische Ebene.
In den Parlamenten werden die Mandatsträger der Basisdemokraten
ihren Abstimmungsauftrag aus dem
Internetprogramm entgegennehmen und dann im Verhältnis
der abgegebenen Ja- und Nein-Stimmen abstimmen.
Anträge zur Abstimmung in jeder parlamentarischen Ebene
kann jede Person über ihre Ortsgruppe stellen.
Dies funktioniert wie unter dem
Abschnitt ”Abstimmungen” beschrieben.
Bei Zustimmung entnehmen die Mandatsträger der
Basisdemokraten den Antrag aus dem Internetprogramm und
reichen ihn im Parlament ein.
Bei der parlamentarischen Abstimmung stimmen sie entsprechend dem
Abstimmungsverhältnis der Basisdemokraten.
Der Schwachpunkt der Überlegung ist leider, dass
die Mandatsträger der Basisdemokraten nicht gezwungen werden
können, entsprechend den Ergebnissen der öffentlichen
Abstimmungen in den Parlamenten zu stimmen.
Das einzige Mittel gegen einen Verstoß ist, dass
diese Mandatsträger bei der nächsten Wahl
für die Parlamente von den Basisdemokraten
nicht mehr aufgestellt werden.
Aus diesen Darstellung folgt, dass die Basisdemokraten
keine Fraktionen oder Koalitionen in den Parlamenten eingehen.
Denn die Basisdemokraten vertreten ausschließlich die
Interessen der Bevölkerung.
Und sie erhalten ihren Auftrag unmittelbar durch die
Abstimmungen der Bevölkerung.
Zudem werden die Mandatsträger der Basisdemokraten
in keine Regierung eintreten,
da sie hiermit zwangsläufig Entscheidungen mittragen müssten,
die gegen den Willen der Bevölkerung gerichtet sind.
Diese Selbstorganisation beginnt in den Kommunen und erweitert
sich zunehmend auf Landes- Bundes- und EU-Ebene.
Der Zeitpunkt, an dem sich eine Parlamentarische Demokratie
zu einer Basisdemokratie weiterentwickelt, wird jedoch vom
Organisationsgrad der Bevölkerung bestimmt.
Denn es müssen entsprechende Mehrheitsverhältnisse bestehen,
um mit gesetzgebenden Abstimmungen in den Parlamenten das Tor zur
Basisdemokratie zu öffnen.
Theoretisch könnte die Bevölkerung die Parlamentarische Demokratie
über Volksabstimmungen mittels Gesetzgebung in eine Basisdemokratie umwandeln.
Basisdemokratie macht jede Regierung, ihre Bildung und ihre Arbeit
überflüssig, da das Volk seinen Willen zu jeder Frage über eine
Abstimmung bestimmt.
Damit steht das
Regieren durch Regierungen
im Widerspruch zu einer Demokratie,
genauso wie es für den König als Oberhaupt einer Demokratie gilt.
Wir folgen hier der Idee von Thomas Paine, den Gründungsvater der USA,
der diesen Widerspruch in
Common Sense schon 1775
sehr treffend herausarbeitete.
In unseren Vereinssatzungen bilden wir das Übergangssystem folgender Maßen nach:
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Satzung der Ortsgruppe: Die Basisdemokraten in Frankfurt am Main e.V.
Satzung des Dachverbandes: Die Basisdemokraten e.V.
Mustersatzung für Ortsgruppen
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